Allgemeine Verkaufsbedingungen
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ich kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalte ich mir das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, ich erteile dem Besteller meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit ich das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehme, sind diese Unterlagen mir unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlung
- In meinen Preisen sind Verpackungskosten enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in meinen Preisen nicht enthalten.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass ich einen höheren Verzugsschaden geltend mache, hat der Besteller die Möglichkeit, mir nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen meine Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit
- Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind meine Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
- Der Beginn der von mir angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Der Besteller kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist mich in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollte ich einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn ich aus anderem Grund in Verzug gerate, so muss der Besteller mir eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn ich die Nachfrist fruchtlos verstreichen lasse, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so bin ich berechtigt, den mir hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Ich behalte mir das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
- Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat mich der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, mir die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den mir entstandenen Ausfall.
- Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für mich. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, mir nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerbe ich das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes meiner Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller mir anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für mich verwahrt. Zur Sicherung meiner Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an mich ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; ich nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
- Ich verpflichte mich, die mir zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
- Soweit die in meine Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von mir ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend,
- Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, so bin ich zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn ich aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt bin.
Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn
a) sie nicht die zwischen dem Besteller und mir vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder
b) sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder
c) sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör übergeben wird.
- Soweit nicht zwischen dem Besteller und mir unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn
a) sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
b) sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Besteller erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von mir oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden oder
c) wenn sie nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das ich dem Besteller vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt habe, oder
d) wenn sie nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung deren Erhalt der Besteller erwarten kann.
Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Besteller und mir über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Besteller vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
- Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Ich bin jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder habe ich die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Der Besteller hat mir keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller mich über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. - Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder ich die Nacherfüllung verweigert habe. Der Besteller hat mir keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller mich über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.
- Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
- Ich hafte unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung meiner gesetzlichen Vertreter oder meiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, meiner gesetzlichen Vertreter oder meiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit ich bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben habe, hafte ich auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, hafte ich allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
- Ich hafte auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Ich hafte jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten hafte ich im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
- Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit meine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung meiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware an mich oder auf meine Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Besteller übergeben wurde. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 8 Sonstiges
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingung
speziell bezüglich des Online Shops
- Geltungsbereich
Für alle Lieferungen von Leder Marei an Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit Ledermarei, Inhaberin: Marie-Kristin Kendziora, Hoheneichstraße 6, 96120 Tütschengereuth. - Vertragsschluss
- Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
- Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn ich Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehme.
- Widerrufsrecht
- Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
- Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 4.1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
- Aufträge mit Personalisierung in Form von Initialen, Logos oder dergleichen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
- Alle Waren müssen im Originalkarton/Verpackung & Zustand, unbenutzt, unbeschädigt und vollständig innerhalb von 14 Tagen zurück gesendet werden um eine Gutschrift in Form eines Gutscheines zu erhalten.
- Die Gutschrift erhält der Besteller sobald der Artikel bei mir angekommen ist und ich den Zustand überprüft habe.
- Preise und Versandkosten
- Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
- Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung Kosten. Die genauen Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.
- Lieferung
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- Die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt mit DHL.
- Die Lieferzeit beträgt 3-6 Werktage. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin.
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- Zahlung
- Die Zahlung erfolgt per Vorkasse
- In der Auftragsbestätigung nenne ich Ihnen meine Bankverbindung und liefere die Ware nach Zahlungseingang.
- Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware mein Eigentum.